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Unsere Häuser waren nicht immer nummeriert. Früher genügten Beschreibungen, die Häuser hatten Namen oder Wappen. Mit ansteigender Bevölkerung und Vergrößerung der Städte und Dörfer wurde es aber immer unübersichtlicher. Es musste ein System her und die Häuser wurden mit Hausnummern versehen. Ein einheitliches System wurde aufgrund der regional verschiedenen Einführung der Hausnummernpflicht allerdings nicht gefunden. Lesen Sie mehr über das Zustandekommen der Hausnummern und die verschiedenen Ordnungssysteme, mit denen unsere Wohnsitze gekennzeichnet sind, in unserem Blogartikel zur Geschichte der Hausnummern. Heute soll es um die Pflicht zur Anbringung einer Hausnummer gehen und was man dabei alles beachten sollte.

Pflicht zur Anbringung einer Hausnummer

Jeder Eigentümer eines Hauses ist verpflichtet, eine Hausnummer anzubringen. Dies ist im Baugesetzbuch § 126 Absatz 3 festgelegt. „Der Eigentümer hat sein

Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“ Das ist aber auch schon alles, was im Gesetzestext darüber steht. Wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, was erlaubt ist und was nicht, ist in den Städten und Kommunen selbst geregelt. Und hier wird es dann auch kompliziert. Ganz unterschiedliche Festlegungen und Vorschriften begegnen Ihnen, wenn Sie in die Verordnungen der Gemeinden hineinsehen. Während in einer Gemeinde die normale Beschilderung reicht, verlangt die nächste eine beleuchtete Hausnummer.

Hausnummer mit Strassennamen auf Edelstahlschild

Sie müssen sich also bei ihrer Gemeinde oder Stadt erkundigen, welche genauen Vorschriften es bezüglich der Hausnummern in Ihrem Wohnort gibt. Denn auch wenn es richtig schicke Hausnummern gibt und man sich natürlich auch gern die aussucht, die einem am besten gefällt und den eigenen Stil perfekt rüberbringt, kann die vorschriftsmäßige Befestigung und die deutliche Sichtbarkeit durchaus auch einmal Leben retten. Wenn sich die Rettungssanitäter, die Feuerwehr oder der Notarzt nicht zurechtfinden und das richtige Haus nicht finden, ist dies kein besonders schönes Szenario.

Folgende Kriterien sollten sie erfragen:

  • Größen
  • Materialien
  • Höhe
  • Farbe
  • Schriftarten
  • Ort
  • Randeinfassung

Es gibt die unterschiedlichsten Vorschriften. In Erfurt zum Beispiel müssen die Hausnummern auf einem wetterfesten Material angebracht sein und zusätzlich in einer bestimmten Höhe und immer rechts neben der Eingangstür. In Berlin geht es nicht allein um Hausnummern, sondern um Grundstücksnummern, denn hier müssen auch unbebaute Grundstücke nummeriert werden. Die Zahlen müssen dabei mindestens zehn Zentimeter hoch sein und sich deutlich vom Untergrund abheben. München schreibt sogar das Material vor und möchte Hausnummernschilder in kobaltblau aus emailliertem Eisenblech. Auf Antrag kann davon aber auch abgewichen werden.

Wissen Sie darüber Bescheid, dann kann es auch losgehen und Sie können sich Ihre neue Hausnummer zum Beispiel im Tuerklingelshop aussuchen und bestellen.

Außergewöhnliche Vorschriften in einigen Regionen

Dass eine Hausnummer lesbar sein muss und möglichst auch sichtbar, ist wohl jedem klar und sollte eben auch geregelt sein. In manchen Regionen greift aber fast schon eine Regelungswut um sich, wenn es um die Kennzeichnung von Gebäuden geht. Im bayerischen Unterschleißheim besteht man zum Beispiel auch auf einer weißen Schrift auf kobaltblauem Untergrund wie in München. Doch ist zusätzlich noch genau vorgeschrieben, wie groß das Schild sein muss und in welcher Höhe man es anbringen muss. Zusätzlich dazu darf man noch ein beleuchtetes Hausnummernschild anbringen. Damit man also auch nachts gefunden wird, geht man dann getreu nach dem Motto: „Doppelt hält besser“ vor. In Weiden muss nicht nur die Hausnummer, sondern auch noch die Straße mit auf das Schild. Dafür darf dann auch das Schild bei ungewöhnlich langen Straßennamen auch 26 statt nur 22 Zentimeter breit sein.

Beleuchtete Hausnummern

Bei aller Unterschiedlichkeit gibt es aber auch ein paar typische Regelungen. Berlin oder Hamburg schreiben beleuchtete Hausnummern vor, die in der Nacht ununterbrochen leuchten müssen. Das ist auch nachvollziehbar und viele Städte und Gemeinden bitten zumindest freiwillig darum, dass die Hauseigentümer die Gebäude mit beleuchteten Hausnummern ausrüsten. Die Beleuchtung ist auf dem besten Wege wohl eine typische Vorschrift zu werden, um sein Haus zu kennzeichnen.

Sie sehen, auch wenn es ganz in Ihrem eigenen Gutdünken liegen sollte, zu welcher Hausnummer Sie greifen, denn diese strahlt ja auch ein gewisses Ambiente aus, dürfen Sie unter Umständen gar nicht einfach so selbst entscheiden. Auch wir vom Tuerklingelshop wissen das und stehen Ihnen bei der Auswahl Ihrer neuen Hausnummer, egal, ob als Schild oder als einzelne Buchstaben und Ziffern, zur Seite und fertigen auch individuelle Lösungen, die den Vorschriften in Ihrer Gemeinde entsprechen.

 

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